ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN DER KAO SWITZERLAND AG

I.  Allgemeines
1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für sämtliche von uns gelieferten Produkte einschließlich sämtlicher Verbrauchswaren, Widerverkaufswaren, Einrichtungsgegenstände, Zubehör, etc. Abweichende oder unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelte auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos liefern.

2. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Nebenabreden und Vertragsausführungen sind zu ihrer Gültigkeit vorab in Schriftform niederzulegen sowie durch beide Seiten von einer zur Vertretung  erechtigten Person rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

II. Vertriebsbedingungen
1. Wir liefern ausschliesslich an professionelle Coiffeursalons und den Coiffeur-Grosshandel.

2. Mit Ihrer Bestellung verpflichten Sie sich, sämtliche von uns gelieferten Erzeugnisse nur im Rahmen Ihrer eigenen fachlichen Tätigkeit zu verarbeiten oder an Endverbraucher nur im Rahmen ihrer fachlichen Tätigkeit abzugeben und auch nur, wenn diese Produkte verkehrsfähig sind.

3. Produkte, denen es aufgrund ihrer Zusammensetzung oder ihrer Deklaration an der Verkehrsfähigkeit für den Gebrauch durch Endverbraucher mangelt, dürfen nicht an Endverbraucher abgegeben werden.

4. Vertriebsbeschränkung – Friseurexklusivität: Erzeugnisse der Kao Switzerland AG, die aufgrund Ihrer Inhaltsstoffe und Verpackung ausschließlich für die Verarbeitung im Coiffeursalon durch professionelle Coiffeure bestimmt sind, dürfen ausschließlich an gewerblich tätige Coiffeure oder Großhändler abgegeben werden. Eine Abgabe an Endverbraucher bzw. den Endverbraucher-Einzelhandel ist zur Wahrung der Anwendungssicherheit nicht gestattet. Im Falle der Nichtbeachtung lehnt die Kao Switzerland AG jegliche Haftung für eventuelle Schäden ab, die durch unsachgemäße Anwendung oder Verarbeitung durch Laien und Endverbraucher entstehen. Die Kao Switzerland AG behält sich vor, die weitere Belieferung einzustellen falls Produkte entgegen dieser Bestimmung an Endverbraucher und/oder an den Einzelhandel abgegeben werden.

III. Preise
1. Unsere Rechnungspreise sind Nettopreise auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und gelten ab Auslieferungslager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Es besteht keine Bindung an die Preise, die bei vorangegangenen Bestellungen vereinbart wurden.
 
IV. Lieferung und Lieferfristen
Die Versandart wird von uns bestimmt. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz ab einem Mindestbestellwert (Rechnungsnettowert) in Höhe von CHF 250,-- frei Haus (Bordsteinkante). Ansonsten wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 20,-- (netto) pro Versand berechnet. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle der Annahmeverweigerung der Nachnahme oder einer fehlgeschlagenen Zustellung, insoweit diese seitens des Bestellers zu vertreten ist, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Bestellers.

1.  Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, können hierfür aber keine Garantie übernehmen. Die Lieferung steht stets unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir werden dem Besteller unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Ein von Kao Switzerland AG übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.

2. Die vertraglich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen. Diese beinhalten auch Hindernisse wie z.B. Streik und Aussperrung, Betriebsstörung, Verzögerungen in der Produktion des Lieferanten und Ähnliches.

3. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Haben wir bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht geliefert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristsetzung und der Rücktritt müssen jeweils schriftlich erklärt werden.

4. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

V. Zahlungsbedingungen
1. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Bei Bankeinzug gewähren wir 2% Skonto. Im Übrigen gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

2. Verändert sich bis zum Liefertag der Preis seitens des Herstellers oder ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne/Energie-, Packmaterial- oder Transportkosten/Hilfs-, Betriebs- oder Rohstoffe, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

3. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in CHF auf eines der auf unseren Rechnungen angegebenen Konten zu leisten. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.

4. Sind Teilzahlungen vereinbart und gerät der Besteller mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

5. Eingehende Zahlungen werden immer auf die kalendermäßig älteste Verbindlichkeit zuerst gebucht. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller eine andere Verbuchung vorgesehen hat, es sei denn, diese ist von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert.

6. Der Besteller ist zur Verrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

7. Wir sind berechtigt, alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, gegen alle Forderungen zu verrechnen, die der Besteller gegen uns hat.

VI. Haftung für Mängel, Verjährung
1. Transportschäden sind sofort nach Ablieferung der Ware zu melden. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu prüfen und bestehende Mängel gegenüber Kao Switzerland AG unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen verweisen wir auf die Vorschrift des Art. 201 Abs. 2 OR. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von Kao Switzerland AG nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Aussendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

2. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an Kao Switzerland AG kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unsere vorherige Einverständniserklärung erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung.

3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Bestellers:
a. Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei Kao Switzerland AG nach eigenem Ermessen.

b. Darüber hinaus hat Kao Switzerland AG das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches, eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholteNacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

5. Der Besteller kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Kao Switzerland AG grob schuldhaft gehandelt hat sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers.
VII. Haftung für Pflichtverletzungen der Kao Switzerland AG im Übrigen Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung durch Kao Switzerland AG Folgendes:

1. Der Besteller hat Kao Switzerland AG zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.

2. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

3. Schadensersatz kann der Besteller nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Kao Switzerland AG geltend machen. Der Schadensersatz wegen nicht oder nicht gehöriger Erfüllung (Art. 97 Abs. 1 OR) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
(Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

4. Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
5. Nimmt der Besteller die in Auftrag gegebenen Erzeugnisse und Leistungen nicht ab oder wünscht er ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurückzutreten, sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung des Vertrages von diesem zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller sowie sämtliche künftigen Ansprüche, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Eigentums-vorbehalt bezieht sich hierbei ausdrücklich auf sämtliche von uns gelieferten Produkte, wie vorstehend unter I.1. definiert.

2. Sicherungsübereignung sowie jede sonstige Verfügung über die Ware vor vollständiger Bezahlung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Kao Switzerland AG gestattet.

3. Waren, die zum Wiederverkauf bestimmt sind, darf der Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist.

4. Übersteigt der Wert der unter dieser Ziffer VIII. vereinbarten Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

IX. Inkasso
Unser Aussendienstmitarbeiter ist zum Inkasso nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht berechtigt.

X. Geheimhaltung
Der Besteller ist verpflichtet, alle firmenspezifischen Kenntnisse über die Kao Switzerland AG strikt geheim zu halten. Dritten dürfen diese Kenntnisse nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt  erden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Erfüllung eines Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit die dem Besteller zur Kenntnis gebrachten firmenspezifischen Informationen allgemein bekannt geworden sind.

XI. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baar. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Zug wird für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Vollkaufleute vereinbart. Unsere Vertragsbeziehungen mit dem Besteller unterliegen dem Recht der Schweiz. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
XII. Verbindlichkeit der Bestimmung der AGB
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen soll eine wirksame Bedingung treten, die der unwirksamen Bedingung entspricht.

Kao Switzerland AG, Baar gültig ab 01.01.2021
 
Hinweis zum Datenschutz
Wir bearbeiten Ihre Personendaten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung, zur Pflege der Kundenbeziehung, für unsere eigenen Werbeansprachen und zur Abwicklung Ihrer Bestellung und Ihres Bezahlvorgangs. Zu diesen Zwecken geben wir die Personendaten gegebenenfalls an unsere Dienstleister weiter, die Ihre Daten ausschließlich für die Ausführung Ihrer Warenbestellung und Ihrer Zahlungen verwenden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Personendaten zu verlangen, sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Sie haben sich erfolgreich von der Google Analytics Messung ausgeschlossen.
Page Top