ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN DER KAO SWITZERLAND AG

 
I. Allgemeines

1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für sämtliche von uns gelieferten Produkte einschließlich sämtlicher Verbrauchswaren, Wiederverkaufswaren, Einrichtungsgegenstände, Zubehör, etc. Abweichende oder unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos liefern.

2. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Nebenabreden und Vertragsausführungen sind zu ihrer Gültigkeit vorab in Schriftform niederzulegen sowie durch beide Seiten von einer zur Vertretung berechtigten Person rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

3. Bestellungen und ggf. deren Änderungen sind schriftlich zu treffen.

4. Wird auf unsere schriftliche Order-Bestätigung geschwiegen, gilt die Bestellung als rechtsverbindlich.


II. Vertriebsbedingungen

1. Wir liefern ausschließlich an professionelle Friseursalons und den Friseurgroßhandel. Der Besteller ist kein Verbraucher.

2. Mit Ihrer Bestellung verpflichten Sie sich, sämtliche von uns gelieferten Erzeugnisse nur im Rahmen Ihrer eigenen fachlichen Tätigkeit zu verarbeiten und an Endverbraucher nur im Rahmen ihrer fachlichen Tätigkeit abzugeben und auch nur, wenn diese Produkte verkehrsfähig sind.

3. Produkte, denen es aufgrund ihrer Zusammensetzung oder ihrer Anwendungshinweise an der Verkehrsfähigkeit für die Anwendung durch Endverbraucher mangelt, dürfen aus Gründen der Anwendungssicherheit nicht an Endverbraucher abgegeben werden.


III. Preise

1. Unsere Rechnungspreise sind Nettopreise auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und gelten ab Auslieferungslager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Es besteht keine Bindung an die Preise, die bei vorangegangenen Bestellungen vereinbart wurden.


IV. Lieferung und Lieferfristen

Die Versandart wird von uns bestimmt. Der Mindestrechnungsnettowert für den Warenversand beträgt 50,00 € pro Auftrag. Bei Online-Shop-Bestellungen mit Kreditkartenzahlung beträgt der Mindestrechnungsnettowert 100,00 € pro Bestellung. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle der Annahmeverweigerung der Nachnahme oder einer fehlgeschlagenen Zustellung, insoweit diese seitens des Bestellers zu vertreten ist, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Bestellers.

1. Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, können hierfür aber keine Garantie übernehmen. Die Lieferung steht stets unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wir werden dem Besteller unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Ein von Kao Sitzerland AG übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.

2. Die vertraglich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen. Diese beinhalten auch Hindernisse wie z.B. Streik und Aussperrung, Betriebsstörung, Verzögerungen in der Produktion des Lieferanten und Ähnliches.

3. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Haben wir bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht geliefert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristsetzung und der Rücktritt müssen jeweils schriftlich erklärt werden.

4. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere Schadensersatz, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 


V. Zahlungsbedingungen und Verkürzung der Vorankündigungsfrist SEPA, Einwilligung zur Bonitätsprüfung:

1. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto oder 3% Skonto im Bankeinzugsverfahren. Im Übrigen gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

2. Verkürzung der Vorankündigungsfrist im SEPA-Verfahren: Sofern Kao Switzerland AG die fällige Zahlung durch das SEPA Lastschriftverfahren vollzieht, stimmt der Besteller einer Verkürzung der Ankündigungsfrist (Prenotification) von 14 Tagen auf 5 Tagen zu. Kao Sitzerland AG versendet spätestens fünf (5) Banktage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin eine Vorankündigung (Prenotification) mit dem konkreten Betrag und Termin auf der jeweiligen Rechnung.

3. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Abzug des Skontos ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto.

4. Verändert sich bis zum Liefertag der Preis seitens des Herstellers oder ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne/Energie-, Packmaterial- oder Transportkosten/Hilfs-, Betriebs- oder Rohstoffe, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. ab Verzugseintritt zu berechnen

6. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

7. Sämtliche Zahlungen sind auf eines der auf unseren Rechnungen angegebenen Konten zu leisten. Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. 

8. Sind Teilzahlungen vereinbart und gerät der Besteller mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

9. Eingehende Zahlungen werden immer auf die kalendermäßig älteste Verbindlichkeit zuerst gebucht. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller eine andere Verbuchung vorgesehen hat, es sei denn, diese ist von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert.

10. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

11. Wir sind berechtigt, alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, gegen alle Forderungen aufzurechnen, die der Besteller gegen uns hat.

12. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung kann ein Datenaustausch mit den nachstehend aufgeführten Auskunfteien erfolgen. Die Kao Switzerland AG behält sich vor, im Falle der Bestellung von Produkten bei jedem Bestellvorgang Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch- statistischer Verfahren von den nachfolgend genannten Unternehmen zu beziehen. Informationen zu seinem Zahlverhalten bzw. zu seiner Bonität kann der Besteller bei den unten genannten Unternehmen erhalten. Die Kao Switzerland AG selbst hat keine detaillierten Informationen hierzu. Der Besteller wird auf die Erhebung von Daten zwecks Bonitätsprüfung ausdrücklich hingewiesen. Die weitere Bestellung von Produkten bei der Kao Switzerland AG setzt die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung zum Zwecke der Bonitätsprüfung voraus. Der Besteller verzichtet gegenüber den genannten Unternehmen auf eine gesonderte Benachrichtigung für den Fall der Datenübermittlung. 

Dies können folgende Auskunfteien sein:

• CRIF Bürgel GmbH, Leopoldstraße 244,
D-80807 München, Tel.: +49 (0)40 89803-0, Fax: -777/ 778
• Verband der Vereine Creditreform e.V., Hammfelddamm 13,
D-41460 Neuss, Tel.: +49 (0)2131-109-0, Fax: -8000
• SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden

(Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten Sie bei der SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover)
In besonderen Fällen, sofern der Besteller seine Einwilligung zur Identitäts- und Bonitätsprüfung bis auf Widerruf für alle Käufe bei der Kao Switzerland AG erteilt hat, besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, diese Einwilligung schriftlich gegenüber der Kao Switzerland AG zu widerrufen. 


VI. Haftung für Mängel, Verjährung

1. Schäden sind sofort nach Ablieferung der Ware zu melden. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel gegenüber Kao Switzerland AG unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von Kao Switzerland AG nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von uns anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. 

2. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an Kao Switzerland AG kann nur mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne unsere vorherige Einverständniserklärung erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung.

3. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Bestellers:

a. Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen.
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei Kao Switzerland AG nach eigenem Ermessen.

b. Darüber hinaus hat Kao Switzerland AG das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches, eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

5. Der Besteller kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Ablieferung der Ware. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Kao Switzerland AG grob schuldhaft gehandelt hat.


VII. Haftung für Pflichtverletzungen der Kao Switzerland AG im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung durch Kao Switzerland AG Folgendes:

1. Der Besteller hat Kao Switzerland AG zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.

2. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

3. Kao Switzerland AG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kao Germany nur für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In letztem Fall ist die Haftung von Kao Germany auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.

4. Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

5. Nimmt der Besteller die in Auftrag gegebenen Erzeugnisse und Leistungen nicht ab oder wünscht er ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurückzutreten, sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung des Vertrages von diesem zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller sowie sämtliche künftigen Ansprüche, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich hierbei ausdrücklich auf sämtliche von uns gelieferten Produkte, wie vorstehend unter I.1. definiert.

2. Sicherungsübereignung sowie jede sonstige Verfügung über die Ware vor vollständiger Bezahlung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Kao Switzerland AG gestattet.

3. Waren, die zum Wiederverkauf bestimmt sind, darf der Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist.

4. Übersteigt der Wert der unter dieser Ziffer VIII. vereinbarten Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.


IX. Inkasso

Unser Außendienstmitarbeiter ist zum Inkasso nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht berechtigt.


X. Geheimhaltung

Der Besteller ist verpflichtet, alle firmenspezifischen Kenntnisse über die Kao Switzerland strikt geheim zu halten. Dritten dürfen diese Kenntnisse nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Erfüllung eines Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit die dem Besteller zur Kenntnis gebrachten firmenspezifischen Informationen allgemein bekannt geworden sind.


XI. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Baar. Die Zuständigkeit der Gerichte in Zug wird für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Vollkaufleute vereinbart. Unsere Vertragsbeziehungen mit dem Besteller unterliegen dem Recht der Schweiz. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen. 


XII. Verbindlichkeit der Bestimmung der AGB

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen soll eine wirksame Bedingung treten, die der unwirksamen Bedingung entspricht.


Ende der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen


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